Betriebsanweisungen

Der Unternehmer ist durch den Gesetzgeber gezwungen, eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese muss zum einen Arbeitsbereich- und zum anderen stoffbezogen sein.

Ihre beschäftigten Mitarbeiter müssen anhand der Betriebsanweisungen über die auftretenden Gefahren sowie Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Da diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden muss, ist die Betriebsanweisung ein geeignetes Instrument für Unterweisungen, da sie Inhalte wie Gefahren für Mensch und Umwelt, erforderliche Schutzmaßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln, Entsorgungshinweise, Verhalten im Gefahrfall und Erste Hilfe enthält.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Betriebsanweisungen, sei es eine Betriebsanleitung für eine Maschine oder ein Gerät oder eine Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff, mit dem Ihre Mitarbeiter umgehen müssen.

Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner:
Martin Grunwald
Stephan Gaßmann
Neltje Kleemann