Lärmmessungen

Um Gehörschäden durch Lärm im Betrieb vorbeugend entgegenzuwirken, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Lärmkatasters. Betriebe sind heutzutage dazu verpflichtet ein solches Lärmkataster zu erstellen. Das Lärmkataster ist eine Zusammenstellung der Arbeitsräume, aus der man ersehen kann, wie laut es in den einzelnen Arbeitsbereichen ist. Hierzu führen wir Lärmmessungen durch, die in einen Lärmbereichsplan eingetragen werden. Zudem ist das Lärmkataster ein Teil der Gefährdungsbeurteilung. Ihr Unternehmen kann daraus schnell erkennen, in welchen Bereichen z.B. technische Maßnahmen notwendig sind um den Lärm zu reduzieren, organisatorische Maßnahmen vonnöten sind, damit Ihre Mitarbeiter nicht dauerhaft einem bestimmten Lärmpegel ausgesetzt sind oder schlussendlich personenbezogene Maßnahmen stattfinden müssen, um den Mitarbeiter zu schützen, z.B. mit einem geeigneten Gehörschutz. Sollte sich anhand der von uns durchgeführten Lärmmessungen ergeben, dass Lärmbereiche vorhanden sind, müssen diese intern in Ihrem Betrieb gekennzeichnet werden.

Auch hier wird Ihr Betriebsarzt wieder einbezogen, der wie wir Ansprechpartner ist und entsprechende Vorsorgeuntersuchungen durchführt.

Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner:
Martin Grunwald
Stephan Gaßmann
Neltje Kleemann
Malgorzata Korowacki