Brandschutz

Der betriebliche Brandschutz dient dem Wohl von Menschen, der Existenz von Gebäuden und somit auf der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen muss daher das Anliegen aller im Betrieb sein. Nicht nur, dass der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen hat, auch die Beschäftigten müssen nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen. Ein Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ist hier unerlässlich. Erhebliche Gefahren und festgestellte Mängel müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden. Dieses geht jedoch nur, wenn die Beschäftigten wissen, worauf sie zu achten haben.

Hierbei können wir Sie unterstützen! Wir begehen mit Ihnen den Betrieb und informieren uns über die Brandgefahren an den Arbeitsplätzen und der Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahren. Wir können Ihnen bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen helfen, (sh. auch Punkt „Flucht- und Rettungspläne“) damit nicht nur Ihre Mitarbeiter Rettungswege und Notausgänge kennen, sondern auch betriebsfremde Personen.

Die Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen ist nur dann gewährleistet, wenn die durchgeführten Maßnahmen regelmäßig überwacht werden. Hierzu fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, dass dieser Beschäftigte zu benennen hat, die die Aufgaben der Brandbekämpfung sowie der Evakuierung übernehmen. Bezüglich der Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern sprechen Sie uns bitte an.

Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner:
Martin Grunwald
Neltje Kleemann