Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen

Auch bei Bildschirmarbeitsplätzen steht die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter an oberster Stelle. Der Unternehmer ist, genau wie für andere Arbeitsplätze im Betrieb auch, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeitsplätze zu erstellen. Hierbei können wir Ihnen gerne helfen. Nach einer Aufnahme der Bedingungen und anschließender Beurteilung können wir Sie hierbei kompetent unterstützen.

Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner:
Martin Grunwald
Stephan Gaßmann
Neltje Kleemann