Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für den Arbeitgeber den betrieblichen Arbeitsschutz zu steuern.
Dabei sollen die Mitarbeiter und Fachberater / Arbeitsschutzakteure eingebunden werden.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wesentlichen:
- §5 + §6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- §3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- §4 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bremen, den 30. Mai 2025
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