Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für Betriebe den Arbeitsschutz zu steuern und Aufgabe des Unternehmers. Dabei soll er Mitarbeiter einbinden und Fachleute beauftragen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wesentlichen:

  • §5 + §6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • §3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • §4 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Bremen, den 9. April 2024